Brasilien bietet mehrere Visakategorien, um beruflich in dem Land tätig zu werden zu können. Wichtig ist hierbei immer die Unterscheidung zwischen einer Geschäftsreise und einer Arbeitsaufnahme. Die wichtigsten Visakategorien stellen hierbei das Geschäftsreise-Visum und das Visum für temporäre Arbeit dar. Darüber hinaus ist es allerdings auch möglich, ein Digital-Nomad-Visum für Brasilien zu erwerben.
Die Art des benötigten Visums hängt vor allem davon ab, ob der Einsatz für ein ausländisches oder ein brasilianisches Unternehmen erfolgt, wie viele Tage der Aufenthalt in Brasilien umfasst und welche Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden sollen.
Geschäftsreise-Visum (VIVIS)
Als Geschäftsreise gelten Tätigkeiten wie die Teilnahme an Messen, Meetings und Kongressen. Eine Arbeitsaufnahme ist mit einem Geschäftsreisevisum nicht möglich. Zunächst sollte geprüft werden, ob der Reisende aufgrund seiner Staatsangehörigkeit unter die Visumbefreiung fällt. In diesem Fall darf die Geschäftsreise ohne Beantragung eines Visums angetreten werden. Deutsche Staatsangehörige fallen unter die Visumbefreiung. Sollte aufgrund der Staatsangehörigkeit auch für geschäftliche Reisen ein Visum erforderlich sein, muss dieses vorab bei der brasilianischen Botschaft oder dem Konsulat beantragt werden. Der Aufenthalt bei einer Geschäftsreise darf maximal 90 Tage betragen. Das Visum sollte bereits drei Monate vor der geplanten Einreise beantragt werden.
Visum für temporäre Arbeit (VITEM V)
Sind in Brasilien nicht nur einfache geschäftliche Tätigkeiten geplant, sondern soll der Reisende arbeiten, muss ein Visum für temporäre Arbeit beantragt werden. Hierbei kann ein Arbeitsvertrag mit einem brasilianischen Unternehmen geschlossen oder der ausländische Arbeitsvertrag beibehalten werden. Das temporäre Arbeitsvisum kann z. B. für Einsätze gut qualifizierter Techniker in Brasilien von bis zu zwei Jahren beantragt werden. Zunächst muss hierfür eine Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit durch ein brasilianisches Unternehmen beantragt werden. Sobald die Arbeitserlaubnis vorliegt, kann das Visum in einer Botschaft oder einem Konsulat am Wohnsitz des Antragstellers beantragt werden. Das Visum wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. In dieser Zeit muss die Einreise nach Brasilien erfolgen. Nach der Einreise muss das Visum in einen darüber hinaus gültigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Auch in diesem Fall sollte der Prozess spätestens drei Monate vor der geplanten Einreise gestartet werden.
Digital-Nomad-Visum (VITEM XIV)
Sollen Tätigkeiten remote für ein nicht-brasilianisches Unternehmen erfolgen, kann ohne eine formale Arbeitsregistrierung in Brasilien das Digital-Nomad-Visum beantragt werden. Um dieses Visum zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass ein Arbeitsverhältnis zu einem ausländischen Arbeitgeber besteht, und es müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um in Brasilien zu leben. Das Visum ist in der Regel für ein Jahr gültig und kann für ein weiteres Jahr verlängert werden. In der Regel dauert der gesamte Prozess vier bis acht Wochen.
Wussten Sie schon?
Brasilien hat vier Zeitzonen. Das Land ist so groß, dass die Sonne in verschiedenen Teilen des Landes zu unterschiedlichen Zeiten untergeht. Außerdem beherbergt der brasilianische Amazonas-Regenwald ein Zehntel aller Tierarten weltweit. Es gibt sogar eine Insel namens „Die Schlangeninsel“, die die höchste Konzentration an giftigen Schlangen weltweit aufweist.
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