Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat am 12.11.2020 festgestellt, dass im Fall von unter Progressionsvorbehalt steuerfreien ausländischen Einkünften auch dann keine unzulässige Übermaßbesteuerung im Rahmen des §32b Abs. 1 S.1 Nr.3 EstG vorliegt, wenn eine Steuerbelastung von mehr als 49% bezogen auf die ausländischen Einkünfte besteht. (FG BaWü, 12.11.20, K1279/18, Revision unter I R 53/20)