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Händen tippen auf Laptop
Mit seinem Urteil vom 09.12.2020 (III R 73/18) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Anspruch auf vorrangige ausländische Familienleistungen auch dann auf das Kindergeld nach deutschen Recht anzurechnen ist, wenn der im Ausland erwerbstätige Kindergeldberechtigte die dort vorgesehenen Leistungen weder beantragt noch bezogen hat.
Frau mit medizinischem Mundschutz am Telefon
Reisende nach Schweden müssen ab 21.01.2022 keinen negativen COVID-Test mehr vorweisen, bevor sie in Schweden einreisen dürfen, dies teilte die Regierung am 18.01.2022 mit.
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Der Anspruch auf Kindergeld im nachrangigen Staat (Deutschland) ist nicht nach Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 ausgeschlossen, wenn nur ein Anspruch im nachrangigen Staat besteht, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch im vorrangigen Staat (Polen) aber nicht erfüllt werden.
Balkendiagramm mit Münzen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat am 12.11.2020 festgestellt, dass im Fall von unter Progressionsvorbehalt steuerfreien ausländischen Einkünften auch dann keine unzulässige Übermaßbesteuerung im Rahmen des §32b Abs. 1 S.1 Nr.3 EstG vorliegt, wenn eine Steuerbelastung von mehr als 49% bezogen auf die ausländischen Einkünfte besteht. (FG BaWü, 12.11.20, K1279/18, Revision unter I R 53/20)
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In den USA gelten aktualisierte Testanforderungen für Flugreisende in die USA, die vor Abflug umgesetzt sein müssen. Ab dem 6. Dezember müssen Flugreisende ab zwei Jahren, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Impfstatus, einen negativen Virustest vorlegen.
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