Aktuelle Lage im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf das Visa- und Einreisemanagement

Aktuelle Lage im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf das Visa- und Einreisemanagement

Die derzeitige, angespannte Sicherheitslage im Nahen Osten führt zu erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr. Für Unternehmen mit laufenden Projekten in der Region sind vor allem die Visa- und Einreisebestimmungen betroffen.

Geschlossene Flughäfen und Lufträume

Der Luftraum über dem Iran, dem Irak, Kuwait, Israel, dem Libanon, Syrien, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain ist für zivile Flüge gesperrt. Ein konkretes Datum für die Wiedereröffnung wurde noch nicht offiziell bestätigt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Sperrung jedoch mindestens bis Anfang der kommenden Woche andauert. Flüge von und nach Israel können somit vorerst nicht stattfinden.

Darüber hinaus haben weitere Länder in der Region ihre Lufträume teilweise geschlossen oder die Restriktionen verschärft. Auch wenn die Flughäfen in Staaten wie dem Iran, dem Irak, Katar oder den Vereinigten Arabischen Emiraten (u. a. Dubai) derzeit nicht flächendeckend geschlossen sind, kommt es zu Flugausfällen, Umleitungen und kurzfristigen Änderungen. Dies wirkt sich unmittelbar auf Ein- und Ausreisen sowie auf konsularische Termine aus.

Einschränkungen bei Visa-Behörden

Auch die Arbeit von Einwanderungs- und Visa-Behörden ist betroffen. In Israel hat die Population and Immigration Authority (Foreign Workers Administration) aufgrund der aktuellen Lage eine wichtige Sonderregelung veröffentlicht: Ausländische Arbeitskräfte, die Israel mit einem gültigen Wiedereinreisevisum („Inter-Visa“) verlassen haben und deren Visum zwischen dem 28. Februar und dem 14. März 2026 abläuft oder abgelaufen ist, erhalten automatisch eine Verlängerung bis zum 21. März 2026. Die Verlängerung erfolgt automatisch im System der Behörde. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich, sofern die betroffene Person mit gültigem Inter-Visum ausgereist ist und sich aktuell außerhalb Israels befindet. Die aktualisierte Gültigkeit ist im Grenzkontrollsystem hinterlegt und ermöglicht die Wiedereinreise bis einschließlich dem 21. März 2026.

Wir beobachten die Entwicklungen fortlaufend und werden informieren, sobald offizielle Mitteilungen zur Wiederöffnung von Lufträumen oder zu weiteren visum- und einreiserechtlichen Sonderregelungen veröffentlicht werden.

 

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