Turbo zur Arbeitsmarktintegration

Für mehr Beschäftigung von schutzsuchenden Menschen

In der vergangenen Woche wurden durch Arbeitsminister Hubertus Heil Maßnahmen verabschiedet, die schutzsuchenden Menschen in Deutschland die Arbeitsmarktintegration erleichtern sollen. Ziel der Maßnahmen ist die Beschleunigung der Integrationsverläufe von Schutzsuchenden.

Die Arbeitsmarktintegration soll hierbei in drei Phasen erfolgen: Die erste Phase umfasst die „Orientierung und grundständigen Deutscherwerb“, gefolgt von der zweiten Phase, welche auf „Arbeiten und Qualifizierung“ gerichtet ist. Abgerundet wird die Arbeitsmarktintegration durch die dritte Phase, welche „Beschäftigung stabilisieren und ausbauen“ lautet.

Die erste Phase des Ankommens, der Orientierung und des frühen Spracherwerbs findet vorwiegend in Integrationskursen statt. Die zweite Phase ist dann wiederum in die drei Handlungsfelder „Jobcenter/Arbeitsmarktverwaltung“, „Wirtschaft und Sozialpartner“ sowie „Geflüchtete und Verbände“ aufgeteilt.

Nach Abschluss des Integrationskurses sollen Geflüchtete regelmäßig durch die Jobcenter beraten werden. Bei Bedarf sind auch Anpassungsqualifikationen möglich. Sollten die Beratungsangebote nicht wahrgenommen werden, kann dies zur Kürzung der staatlichen Leistungen führen. Im zweiten Handlungsfeld sind besonders Unternehmen gefragt. Diese werden aufgerufen, Geflüchtete zu beschäftigen, auch wenn diese noch nicht über gute Deutschkenntnisse (unterhalb des Sprachniveaus B2) verfügen. Berufsbegleitende und geförderte Weiterqualifikation sollen dabei ermöglicht werden.

Das dritte Handlungsfeld richtet sich auf die Sensibilisierung von Schutzsuchenden, dass sie nach der ersten Phase der Orientierung und des grundständigen Spracherwerbs die Chance haben, Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu erwerben. Hierbei sollen besonders Organisationen der Migration eingebunden werden.
In der dritten Phase des Models zur Arbeitsmarktintegration geht es darum, dass die ersten Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt gefestigt werden und ggf. eine Weiterentwicklung zur Fachkraft angestrebt wird, wo es möglich und sinnvoll erscheint.

Haben Sie Fragen rund um die Beschäftigung internationaler Mitarbeiter? Dann sprechen Sie uns gerne an!

Ähnliche Beiträge

Work Permit Arbeitserlaubnis Schriftzug

Updates Blaue Karte EU

Neue Regelungen zur Blauen Karte EU am 18.11.2023 in Kraft getreten Sie sind herzlich eingeladen, sich über die weiteren rechtlichen Änderungen bei der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland in unserem Fokusseminar Updates Blaue Karte EU zu informieren...
Urkundenübergabe IHK-zertifizierte Weiterbildung HR Global Mobility Manager

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

IAC proudly presents: Erste Absolventinnen der IHK-zertifizierten Weiterbildung HR Global Mobility Manager Ein herzlicher Glückwunsch ging am 18. Oktober 2023 an die Absolventinnen der ersten IHK-fachzertifizierten Weiterbildung zum HR Global Mobility Manager. Die Urkunden-Übergabe fand...

Sondernews/Merkblätter

Updates Datenaustauschverfahren
5. Dezember 2023
Updates Blaue Karte EU
30. November 2023
Aufenthaltsrechtliche Gehaltsschwellen für 2024 steigen
29. November 2023
China Updates
27. November 2023
Rückschau: Grundlagenseminar HR Global Mobility
17. November 2023
Video Urkundenübergabe IHK-zertifizierte Weiterbildung
7. November 2023

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X