Einheitliches, digitales Meldesystem für entsandte Arbeitnehmer

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben im Rahmen einer Verordnung eine vorläufige Einigung über die Einführung eines einheitlichen digitalen Meldesystems für entsandte Arbeitnehmer erzielt.

Ziel dieser Verordnung ist es, die Entsendemeldungen innerhalb der EU zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden zu reduzieren.

Geplant ist ein einheitliches digitales Meldeformular, welches die Entsendemeldungen künftig für Unternehmen vereinfachen, und vollständig elektronisch ablaufen sollen. Die Nutzung des Systems soll für die Mitgliedsstaaten freiwillig sein. Die EU-Kommission soll ein gemeinsames Online-Formular für diese Erklärungen erstellen. Welche Informationen darin abgefragt werden, legen Rat und Parlament gemeinsam hierzu fest.

Die vorläufige Einigung muss nun noch vom Rat und vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden, bevor die Verordnung in Kraft treten kann.

„Wichtig ist hierbei aber zu erwähnen, dass es keine verpflichtende, sondern nur eine freiwillige Teilnahme der EU-Länder an diesem neuen digitalen Tool gibt. Da die Länder bereits seit Einführung der EU-Entsenderichtlinie in 2014 eigene digitale Lösungen entwickelt und etabliert haben, ist wahrscheinlich nicht mit einem großem Wechsel auf diese neue digitale Plattform zu rechnen“, so Kai Mütze, Geschäftsführer der IAC Unternehmensberatung GmbH. „Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden, sofern es hierzu neue Informationen geben wird.“

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