Mehr Vorlauf für Sonn- und Feiertagsarbeit erforderlich
Unternehmen die in Frankreich Anträge auf Sonn- und Feiertagsarbeit stellen, sollten künftig mehr Vorlaufzeit einplanen. Nach aktueller Information der französischen Arbeitsinspektion haben sich die Bearbeitungszeiten von 30 Tagen auf 45 Tage erhöht.
Die französischen Behörden empfehlen daher, Anträge frühzeitig einzureichen, da mehrere Prüfungsschritte durchlaufen werden müssen, unteranderem durch die Arbeitsinspektion, Arbeitnehmervertretungen und von der Préfecture (der staatlichen Vertretung im Departement).



