Warum das Büro am Strand die neue Geheimwaffe ist
Die Urlaubszeit steht vor der Tür, die Koffer werden gedanklich schon gepackt und in den Büros dreht sich aktuell alles um die Sommerplanung. Doch viele Beschäftigte stellen sich dieses Jahr eine neue Frage: Warum eigentlich nach dem Sommerurlaub direkt wieder zurück an den heimischen Schreibtisch, wenn man die Reise auch verlängern kann?
Das Thema Workation boomt passend zur Urlaubssaison wie nie zuvor. Laut aktuellen Daten des Datenanalyse-Unternehmens Datapulse stammen 52 % aller weltweiten Google-Suchanfragen dazu aus Deutschland.
Was ist eine Workation?
Laut einer Fraunhofer-IOA-Studie aus September 2025 kennen ca. zwei Drittel der deutschen Beschäftigten das Konzept Workation. Der Begriff ist eine Verschmelzung der englischen Begriffe „Work“ und „Vacation“. Es handelt sich hierbei um eine Form der Arbeit, die an einem beliebigen Urlaubsort ausgeübt werden kann. Das Endergebnis ist die Verschmelzung von Arbeit und Urlaub, – zwei Bereiche, die traditionell als strikte Gegensätze betrachtet werden.
Welche Reiseziele liegen im Trend?
Der Workation-Atlas 2026 zeigt, dass die Vorlieben stark auseinandergehen, allerdings müssen Unternehmen realistisch differenzieren. Während asiatische Fernziele wie Chiang Mai oder Da Nang eher für Freelancer und Selbstständige attraktiv sind, sind für klassische Angestellte vor allem unkomplizierte, europäische Ziele attraktiv.
Für festangestellte Teams sind europäische Hotspots wie Ericeira (Portugal), Sevilla oder Valencia (Spanien) die absoluten Favoriten. Sie bieten Sonne und eine hervorragende Infrastruktur bei minimalem bürokratischem Aufwand. Ganz wichtig für den Arbeitsalltag im Team – völlig ohne Zeitzonen Stress.
Was muss HR tun?
Einfach losfliegen kann teuer werden. HR-Verantwortliche sollten vorab folgende Punkte prüfen:
- Arbeits- und Aufenthaltsrecht: Ist mobiles Arbeiten im Zielland visumfrei erlaubt oder braucht man ein Visum?
- Sozialversicherung: Kann der Sozialversicherungsschutz in Deutschland bestehe bleiben? Innerhalb der EU/EWR/Schweiz/UK ist die A1-Bescheinigung Pflicht.
- Steuern: Ab wann droht eine Steuerpflicht (183-Tage-Regel) oder gar eine ungewollte Betriebsstätte im Ausland?
- Dauer: Setzen Sie klare Limits. Je länger der Aufenthalt, desto höher die rechtlichen Risiken.
Fazit:
Workation ist fester Bestandteil einer modernen Unternehmenskultur. Wer seinen Beschäftigten die Welt als Büro öffnet, sichert sich einen unschlagbaren Vorteil auf dem Arbeitsmarkt. Mit klaren Guidelines schaffen Sie eine Win-Win-Situation: maximale Freiheit fürs Team und rechtliche Sicherheit fürs Unternehmen.
Es ist wichtig Grenzen aufzuzeigen und Ihren Fürsorgepflichten als Arbeitgeber nachzukommen. Nur so können Sie beruhigt im Rahmen von Employer Branding Werbung für dieses Thema im Unternehmen machen und sie erleben keine bösen Überraschungen, sollte einer Ihrer Mitarbeiter im Ausland mal kontrolliert werden.
Überlassen Sie die rechtlichen Fallstricke einfach uns. Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung und Umsetzung, damit Ihre Teams sicher aus dem Ausland arbeiten können.
Quellen:
https://www.datapulse.de/workation-atlas/



