Neue Regelung in Israel

3.000 Arbeitserlaubnisse für den Fertigungssektor und Anpassung der Visa-Bearbeitung

Die israelischen Behörden haben eine neue Maßnahme im Bereich Arbeitsmigration eingeführt. Insgesamt stehen 3.000 Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitskräfte im Fertigungssektor zur Verfügung. Diese gelten sowohl für qualifizierte als auch für nicht qualifizierte Tätigkeiten.

Die Zuteilung der Genehmigungen erfolgt entsprechend dem Bedarf der Industrie und umfasst verschiedene berufliche Kategorien innerhalb des Produktionsumfelds.

Unternehmen aus der Industrie, die von dieser Regelung Gebrauch machen möchten, müssen ihre Anträge bis spätestens 30. Juni 2026 um 16:00 Uhr einreichen.

Änderungen bei der Bearbeitung von Mehrfach-Einreise-Visa

Die Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde hat zudem über eine Anpassung der Bearbeitungszeiten informiert. Für Mehrfach-Einreise-Arbeitsvisa ist aktuell mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen ab Einreisedatum zu rechnen.

Diese Frist sollte bei der Planung von Geschäftsreisen, Mitarbeitereinsätzen und Projektabläufen unbedingt berücksichtigt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Bei Fragen zu den Voraussetzungen oder zur Vorbereitung der Anträge steht das Visa- und Entry-Management-Team unterstützend zur Verfügung und übernimmt die individuelle Prüfung der jeweiligen Fälle.

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