USA: Reisehinweise und Neuerungen zur Online-Registrierung und Visa Bulletin

Wiederholt kann in den Medien gelesen werden, dass es zu Ablehnungen oder zum Zurückschicken von einzelnen Reisenden bei versuchter Einreise in die USA gekommen ist. Um auf der sicheren Seite bei der Einreise zu sein, prüfen Sie vorab die Gültigkeit Ihres Reisepasses!

Wenn Sie mit ESTA reisen wollen, beantragen Sie dieses bis spätestens 72 Stunden vor Abflug oder prüfen Sie die Gültigkeit Ihres bestehenden ESTAs mit ggf. erforderlicher Aktualisierung der Angaben zum Zielflughafen und neuem Aufenthaltsort. Ansonsten reisen Sie mit gültigem Visum und den dazugehörenden Dokumenten ein.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie mit ESTA nur eingeschränkte berufliche Tätigkeiten ausüben dürfen und nicht in den USA dauerhaft leben können. Halten Sie Erklärungen bereit, die darauf hinweisen, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Ihrem Herkunftsland ist.

Beachten Sie zudem, dass elektronische Geräte durch US-Immigrationsbeamte bei der Einreise geöffnet und gelesen werden dürfen. Seien Sie sich darüber bewusst, dass Ihr Verhalten auf Social Media Kanälen gegenüber der US-Regierung und -Behörden sichtbar ist.

Einreisebedingungen sind einzuhalten und werden geprüft. Zudem sind weitere Reisehinweise für die  USA auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu finden.

Zwei Änderungen im US-Einwanderungsrecht betreffen aktuell ausländische Fachkräfte und Reisende: eine neue Registrierungspflicht sowie Verschiebungen bei den Bearbeitungsfristen für arbeitsplatzbasierte Greencard-Anträge.

Online-Registrierungspflicht seit April 2025

Bereits seit dem 11. April 2025 müssen sich bestimmte ausländische Staatsangehörige online beim Department of Homeland Security (DHS) registrieren, biometrische Daten abgeben und eine Hintergrundüberprüfung durchlaufen. Wer dazu verpflichtet ist und sich nicht registriert, riskiert Geld- oder Strafmaßnahmen. Betroffen sind:

  • Kanadische Staatsangehörige, die visumfrei einreisen und länger als 30 Tage bleiben,
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in den USA 14 Jahre alt werden oder wurden sowie
  • Einreisende ohne offizielle Grenzkontrolle (Entry Without Inspection EWI).

Wer bereits länger als 30 Tage im Land ist und unter die Regel fällt, muss sich sofort registrieren – es gilt keine Übergangsfrist.

Die ausländischen Staatsangehörigen, die sich in den USA aufhalten – wie etwa mit einem US-Visum, einer Green Card, einem I-94-Einreisedokument, einer Arbeitserlaubnis (EAD) oder einer Grenzübertrittskarte – gelten in der Regel bereits als registriert. Dennoch sollten stets Aufenthaltsdokumente mitgeführt und Adressänderungen innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden.

Visa Bulletin Mai 2025: EB-3 für Indien macht Schritt nach vorn, EB-5 fällt zurück

Das Visa Bulletin ist eine monatliche Veröffentlichung des US-Außenministeriums, die Auskunft darüber gibt, wann Anträge auf ein Einwanderungsvisum bearbeitet und abgeschlossen werden können. Für arbeitsplatzbasierte Visa (Employment-Based, EB-1 bis EB-5) ist dies ein zentrales Planungsinstrument.

Da die Anzahl an verfügbaren arbeitsplatzbasierten Greencards pro Kategorie und Herkunftsland jährlich begrenzt ist, entsteht für viele Antragsteller und Antragstellerinnen ein Stau. Das Visa Bulletin gibt daher für jede Kategorie und jedes Land ein sogenanntes Final Action Date an. Nur wer ein Priority Date hat, das vor diesem Stichtag liegt, kann im betreffenden Monat mit einer finalen Entscheidung über seinen Antrag rechnen.

Die Änderungen der Final Action Dates finden Sie im May Visa Bulletin.

Sprechen Sie uns bei Fragen zu Visa und Einreisen in die USA gerne an!

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