Geplante steuerliche Vereinfachung für deutsch-niederländische Grenzpendler
Deutschland und die Niederlande haben sich auf eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) verständigt, die für Grenzpendler mit Homeoffice-Arbeitstagen relevant ist. Ein zeitnahes Inkrafttreten wird erwartet. Die neue Regelung soll die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmern vereinfachen, die regelmäßig über die Grenze in den jeweiligen Tätigkeitsstaat pendeln, aber gelegentlich auch von zu Hause aus arbeiten.
Nach der bisherigen DBA-Regelung ist für diese Arbeitnehmer eine Aufteilung des Besteuerungsrechts auf die beiden Länder erforderlich.
Ein Beispiel:
Ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer, der für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber arbeitet, unterliegt nach der bisherigen DBA-Regelung mit den in den Niederlanden absolvierten Arbeitstagen der Besteuerung in den Niederlanden, wohingegen die in Deutschland (im Homeoffice) abgeleisteten Arbeitstage in Deutschland zu versteuern sind.
Gemäß der geplanten Neuregelung werden bis zu 34 Homeoffice-Arbeitstage pro Jahr steuerlich zukünftig so behandelt, als wären sie im Tätigkeitsstaat (im Beispielsfall in den Niederlanden) absolviert worden. Insoweit entfallen die bislang notwendige Aufteilung des Besteuerungsrechts zwischen den beteiligten Ländern und die tageweise Versteuerung einzelner Homeoffice-Arbeitstage.
Die Änderung ist Bestandteil einer Anpassung des DBA Deutschland – Niederlande und soll im Rahmen eines Änderungsprotokolls zum DBA eingeführt werden. Allerdings bedarf es noch der Ratifizierung durch die jeweiligen nationalen Parlamente, bevor die Neuregelung rechtswirksam wird. Laut der Finanzverwaltung NRW sollte dies zügig erfolgen.
Kurz zusammengefasst: Mit der 34-Tage-Regelung können Grenzpendler bis zu 34 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass für diese Tage eine komplizierte geteilte Besteuerung erfolgt – vorausgesetzt, die Regelung wird ratifiziert und tritt in Kraft. Durch diese Änderung sollen die steuerlichen Regelungen und der administrative Aufwand für Grenzgänger vereinfacht werden, was im Zeitalter flexibler Arbeitsmodelle von großer Bedeutung ist.
Die geplante Neuregelung kommt insbesondere auch den Arbeitgebern zugute, wenn es um die lohnsteuerliche Behandlung im Rahmen der Payroll geht. Wir halten Sie über das Inkrafttreten auf dem Laufenden.
Sollten Sie in dieser Hinsicht Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gern!



