Deutschland und Kolumbien haben am 30. Juli 2026 ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen koordiniert den Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme.
Zukünftig sollen Rentenversicherungszeiten besser koordiniert werden, um Zeiten einer Doppelversicherung zu vermeiden und eine Berücksichtigung von Versicherungszeiten im jeweils anderen Staat, etwa zur Erfüllung von Wartezeiten, für Versicherte ermöglicht werden.
Nur vorübergehende Einsätze von Arbeitnehmer im anderen Staat werden durch die Möglichkeit des Verbleibs im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes ohne doppelte Beitragszahlung in zwei Rentenversicherungssysteme erleichtert.
Die Bundesregierung sieht Kolumbien als wichtigen Partner beim Thema Fachkräftegewinnung und setzt im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit den Behörden in Kolumbien auf die Förderung der Migration zu Ausbildungs- und Erwerbszwecken.
Vor seinem Inkrafttreten bedarf das Sozialversicherungsabkommen noch der Ratifizierung in beiden Staaten. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Regeln.
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