BMF gibt die Staatenliste bekannt, mit denen ein intensiverer Finanzkonten-Informationsaustausch vorgenommen wird.
Auf Basis des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum Stichtag 30.09.2020 zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht.
Das BMF hat mit Schreiben vom 28.01.20.20 die vorläufige Liste aller 108 Länder vorgelegt, mit denen die deutschen Finanzbehörden zum Stichtag 30.09.2020 alle Finanzdaten von Steuerpflichtigen austauschen wird. Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zum 31.07.2020 elektronisch zu übermitteln.
Die Bekanntmachung einer finalen FKAustG-Staatenaustauschliste 2020 erfolgt im Rahmen eines weiteren BMF-Schreibens bis Ende Juni 2020.
Die vorläufige Staatenaustauschliste 2020 finden Sie auf der Internetseite des BZSt unter www.bzst.bund.de
Quelle:
BMF-Schreiben vom 28.01.2020, IV B 6 – 1315/19/10030:015