Nun ist es so weit! Nach dem aktualisierten BMF-Schreiben zur Behandlung des Arbeitslohns nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vom 12.12.2023 überarbeitet das BMF nun auch sein Anwendungsschreiben zur Aufteilung des Arbeitslohns im Lohnsteuerabzugsverfahren. Dies ist dringend erforderlich, löste das damalige BMF-Schreiben aus dem Dezember eine gewisse Unruhe in der Entgeltabrechnung international tätiger Unternehmen aus. Am 3.7.24 hat...
Die höheren Lebenshaltungskosten vor Ort eines entsendeten Arbeitnehmers ins Ausland kann der Arbeitgeber abgelten, indem er einen Kaufkraftausgleich zahlt. Die nach §3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge sind zum 01.07.2021 angepasst worden.