Keine neue Übersicht über die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder

Aufgrund der Pandemie werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 01.01.2022 nicht neu festgesetzt.

Die zum 01.01.2021 veröffentlichten Beträge sind somit weiterhin für das Jahr 2022 gültig. Demnach sind auch die durch BMF-Schreiben vom 03.12.2020 (IV C  5 – S 2353/19/10010 :002, BStBl I 20, 1256) zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2021“ veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für 2022 anzuwenden.

Pauschbeträge für inländische Reisen:

Voraussetzung Betrag in Euro
für jede Abwesenheit ab 8 bis 24h 14
Für jede volle 24-stündige Abwesenheit 28
für jede Übernachtung 20
Kürzungen fürs Frühstück 5,60
Kürzungen für Mittag- und Abendessen Jeweils 11,20

 

Die geltenden Pauschbeträge für Reisen ins Ausland sind unter folgendem Link abzurufen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-12-03-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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