Aufgrund der Pandemie werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 01.01.2022 nicht neu festgesetzt.
Die zum 01.01.2021 veröffentlichten Beträge sind somit weiterhin für das Jahr 2022 gültig. Demnach sind auch die durch BMF-Schreiben vom 03.12.2020 (IV C 5 – S 2353/19/10010 :002, BStBl I 20, 1256) zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2021“ veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für 2022 anzuwenden.
Pauschbeträge für inländische Reisen:
Voraussetzung | Betrag in Euro |
für jede Abwesenheit ab 8 bis 24h | 14 |
Für jede volle 24-stündige Abwesenheit | 28 |
für jede Übernachtung | 20 |
Kürzungen fürs Frühstück | 5,60 |
Kürzungen für Mittag- und Abendessen | Jeweils 11,20 |
Die geltenden Pauschbeträge für Reisen ins Ausland sind unter folgendem Link abzurufen: