Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 01.03.2020

Am 01.03.2020 ist das neue Fachkräfteeinwaderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten. Mit diesem soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden.

Hierbei werden folgende Änderungen einhergehen:

  • Ein einheitlicher Fachkräftebegriff wird definiert. Damit sind nicht nur Hochschulabsolventen als Fachkraft zu bezeichnen, sondern auch Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.
  • Verzicht auf Vorrangprüfung. In diesem Zusammenhang soll nicht mehr geprüft werden, ob für die geplante Position bevorrechtigte Bewerber, wie z.B. deutsche qualifizierte Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Begrenzung auf die Mangelberufe fällt bei qualifizierter Berufsausbildung weg.
  • Es wird ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren angeboten. Hierzu soll eine zentrale Ausländerbehörde errichtet werden und Erstanträge zur Erteilung eines Visums bearbeiten. Dabei informiert die zentrale Ausländerbehörde die Auslandsvertretung im Heimatland der Fachkraft über einen bevorstehenden Visum-Antrag und erteilt, wenn die Voraussetzungen für die Einreise vorliegen, ihre Vorabzustimmung im Visumverfahren.

Mit dem neuen FEG haben nun auch „Nicht-Akademiker“ Chancen auf ein Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzangebot in Deutschland.

Mit dem neuen FEG ist zu beachten, dass Arbeitgeber einer Meldepflicht nachgehen müssen. Wird ein Arbeitsverhältnis mit der ausländischen Fachkraft vorzeitig beendet, ist der Arbeitgeber dazu aufgefordert dies innerhalb von 4 Wochen der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen. Andernfalls kann dem Arbeitgeber ein Bußgeld verhängt werden.

 

Quelle: Dr. Winstel, V.; Osborne, C., Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Neuregelungen ab dem 01.03.2020 in LGP Löhne und Gehälter professionell – Aktuelle Informationen und Praxisempfehlungen zu Lohnsteuer und Sozialversicherung, IWW Institut, 02/2020.

 

 

 

Ähnliche Beiträge

Vereinfachung und Digitalisierung der grenzüberschreitenden Tätigkeit in der EU

Im September hat die EU-Kommission das Maßnahmenpakt „Fair Labour Mobility Package“ zur grenzüberschreitenden Beschäftigung in Europa vorgelegt. Die Zielsetzung der „Digitalisierung“ ist eindeutig. Mit dem Paket soll, neben der Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, vor allem...

Arbeiten bei der IAC: Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement

Drei Fragen an unsere Auszubildende Alisa über ihre Ausbildung bei der IAC Wie sieht der Alltag einer Auszubildenden zur Kauffrau für Büromanagement aus? Ich bin seit August 2024 Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement bei der...

Sondernews/Merkblätter

Vereinfachung und Digitalisierung der grenzüberschreitenden Tätigkeit in der EU
9. Oktober 2026
Arbeiten bei der IAC: Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement
5. Oktober 2026
EU-Reform verabschiedet – Neue Regelungen in der Sozialversicherung bei grenzüberschreitender Beschäftigung
28. September 2026
Guyana führt eine neue Arbeitserlaubniskarte ein
3. September 2026
Neue Regeln für J-1-Programme geplant
3. September 2026
Kanada: IRCC nimmt verschärfte C20-Regelung überraschend zurück
3. September 2026

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“