Vorschlag über weltweiten Mindeststeuersatz von 15% für Unternehmen angenommen
Der Vorschlag der Kommission zur Umsetzung der internationalen Vereinbarungen über einen weltweiten Mindeststeuersatz von 15% für Unternehmen wurde von dem EU-Parlament am 19.05.2022 angenommen.
Jedoch haben die Abgeordneten Änderungen an dem Vorschlag vorgenommen. Es soll eine Klausel zur Überprüfung des Schwellenwerts für die Jahreserträge eingeführt werden, ab welchem ein multinationales Unternehmen dem Steuersatz unterliegt. Sowie eine Forderung nach einer Bewertung der Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Entwicklungsländer. Des Weiteren sollen auch bestimmte Ausnahmeregelungen eingeschränkt und die Möglichkeiten des Missbrauchs der Vorschriften begrenzt werden.
Die Stellungnahme des Parlaments wird nun an den Rat weitergeleitet, der einen endgültigen Text einstimmig annehmen muss.
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