Anwerbung hochqualifizierter Fachkräfte mit neuer Visakategorie
Nicht nur in Deutschland ist das Thema des Fachkräftemangels allgegenwärtig. Auch andere Länder setzen Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität für die Einwanderung von Fachkräften um. Kürzlich führte Japan eine neue Visakategorie ein, um hochqualifizierte Fachkräfte für eine Beschäftigung in Japan anzuwerben.
Das japanische Einwanderungsrecht basiert auf einem Punktesystem, welches im Mai 2012 eingeführt wurde. Seitdem haben rund 35.000 ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltsberechtigung für Japan erhalten. Wer eine bestimmte Punktzahl erreicht, die Punkte richten sich insbesondere nach der Qualifikation und dem Einkommen, erhält ein Visum für hochqualifizierte Fachkräfte. Nach dreijährigem Aufenthalt in Japan, kann dieses Visum in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Darüber hinaus hat Japan nun eine neue Visakategorie für Forscher, Ingenieure und Manager mit den folgenden Voraussetzungen eingeführt.
Forscher und Ingenieure:
- Müssen mindestens über einen Masterabschluss verfügen und ein Mindestgehalt von 20 Mio. Yen (ca. 136.510 Euro) nachweisen oder
- Einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren und ein Mindestgehalt von 20 Mio. Yen (ca. 136.510 Euro) nachweisen.
Manager:
- Müssen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und ein Mindestgehalt von 40 Mio. Yen (ca. 272.912 Euro) nachweisen.
Erleichterungen in diesem Zuge bringen vor allem die Verkürzung der Fristen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Bei Einreise mit dem Visum für hochqualifizierte Fachkräfte und einem Aufenthalt in Japan von mindestens einem Jahr, besteht bereits Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Vorher betrug die Frist drei Jahre.
Benötigen Sie Unterstützung bei Visafragen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir unterstützen Sie außerdem bei allen Fragen zum Personalmanagement, zur Vertragsgestaltung und Entgeltabrechnung.