Erneute Verlängerung der Steuerbegünstigung für Einmalzahlungen und weitere Steuervorteile für Expatriates in China
Die chinesische Regierung hat eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftliche Situation in China zu verbessern. Ganz aktuell haben das Finanzministerium („Ministry of Finance“ – MOF) und die Staatliche Steuerverwaltung („State Administration of Taxation“ – SAT) am 28. August 2023 bekanntgegeben, dass die Steuerbefreiung für Expatriates auf Zulagen, die am 31. Dezember 2023 auslaufen sollte, bis zum 31. Dezember 2027 verlängert wird. Dies ist eine Überraschung, da die chinesische Regierung bei der letzten Verlängerung eigentlich die Worte letztmalig verwendet hatte.
Expatriates, die in China leben und arbeiten, haben seit vielen Jahren Anspruch auf Steuerbefreiungen für Unterkunfts- und Erziehungskosten der Kinder in internationalen Schulen. Mit Einführung des neuen persönliche Einkommensteuergesetzes („Individual Income Tax“ – IIT) 2019 hat die SAT die speziellen zusätzlichen Freibeträge für die IIT festgelegt und präzisiert, um die Freibeträge für chinesische Steuerzahler und Expatriates schrittweise zu vereinheitlichen. Viele Expatriates, die in China leben und arbeiten, und auch deren Arbeitgeber hatten ihre Besorgnis über einen erheblichen Anstieg der Steuerlast ab dem Jahr 2024 geäußert.
Die Verlängerung dieser Regelung ist sicherlich positiv zu bewerten, weil sie das Vertrauen ausländischer Investoren in China erheblich stärkt, die potenzielle Steuerbelastung von Expatriates in der Zukunft weiterhin geringhält und die Stabilität der Steuerschuld für die kommenden vier Jahre gewährleistet.
Gleichzeitig hat die chinesische Steuerbehörde angekündigt, dass die Steuervergünstigungen für einmalige Sonderzahlungen ebenfalls bis zum 31. Dezember 2027 verlängert und separat besteuert werden, ohne in den konsolidierten Einkünften einbezogen zu werden.
Das zielt auch darauf ab, die Steuerbelastung für alle Steueransässigen zu verringern und ein positives steuerliches Umfeld zu schaffen, um die wirtschaftliche Entwicklung in China zu fördern.
„Unsere Empfehlung ist es, die aktuellen Entsendeverträge und ggf. lokalen Anstellungsverträge der Expatriates zu überprüfen und sich mit Verlängerungen der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung auseinanderzusetzen. Hierbei ist es wichtig, daran zu denken, dass diese Befreiung nur für Zulagen gilt, die ausdrücklich in den Verträgen aufgeführt werden. Außerdem können Expatriates, die sich für die Befreiung entscheiden, nicht zusätzlich von den speziellen Freibeträgen als chinesische Steuerzahler profitieren“, so Kai Mütze, Geschäftsführer der IAC GmbH.
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