Seit dem 01.07.2024 gibt es ein neues Online-Portal, über welches Entsendungen nach Tschechien gemeldet werden können. Dies gilt ab sofort und ersetzt die bisherige Meldung über Formular-Versand per E-Mail.
Das Portal wird vom tschechischen Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten zur Verfügung gestellt und ist unter dem Link https://www.mpsv.cz/app/suip-vysilani-zamestnancu/ erreichbar. Angeblich soll dieses Portal eine Art Vorzeigeportal innerhalb der europäischen Union werden. Sofern andere EU-Länder Änderungen in ihren bestehenden Portalen vornehmen wollen, soll das tschechische Portal als Vorlage dienen.
Hier können vor einer Entsendemeldung zu entsendende Mitarbeiter mit ihren persönlichen Daten inklusive Personalausweis-Nummer angelegt werden. Es scheint erforderlich zu sein, den bestehenden Arbeitsvertrag in tschechischer Sprache als PDF in jedem Registrierungsvorgang hochzuladen. Dies wäre eine massive Einschränkung für die Unternehmen, wenn immer der Arbeitsvertrag im Vorfeld übersetzt und zur Verfügung gestellt werden müsste.
„Aus unserer Sicht ist diese Vorgabe wenig praxisnah, sie stellt eine zusätzliche Belastung in Form von weiteren Kosten für die Unternehmen dar. Zeitgleich muss in den Fällend er Registrierung nach Tschechien mehr Vorbereitungszeit eingeplant werden. Wenn dieses Portal als „Muster-Portal“ für andere Länder dienen soll, kann nur an die politisch Verantwortlichen appelliert werden, den Bürokratismus mit der Zurverfügungstellung des Arbeitsvertrages in Tschechisch zu stoppen,“ so Kai Mütze, Geschäftsführer der IAC GmbH. „Anscheinend reicht eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung, welche die wesentlichen Daten des Arbeitsvertrages beinhaltet, den tschechischen Behörden ebenfalls nicht aus. Der dadurch entstehende Mehraufwand muss aus unserer Sicht dringend vermieden werden. Wir bleiben an dem Thema dran und werden uns für die Arbeitgeber an dieser Stelle stark machen. Über unsere Blogbeiträge halten wir Sie hierzu weiterhin auf dem Laufenden“, so Mütze.
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