Sonntagsarbeit im europäischen Ausland

Bei Entsendungen ins Ausland bleibt es nicht aus, dass Mitarbeiter an nationalen und regionalen Feiertagen im Einsatzland oder am Sonntag arbeiten müssen. In fast allen europäischen Ländern besteht in diesem Fall die Pflicht, die Sonntags- oder Feiertagsarbeit im Vorfeld genehmigen zu lassen.

Dies ist zum Beispiel in Frankreich der Fall. Hier muss die Sonntagsarbeit mindestens 30 Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Departements angemeldet werden. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass ein triftiger Grund für die Sonntagsarbeit vorliegt.

Auch in der Schweiz ist Sonntagsarbeit genehmigungspflichtig. Für bestimmte Berufsgruppen wie im Gesundheitswesen, im Gastgewerbe, in Theatern und in Zeitungsredaktionen besteht eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht. Um eine Bewilligung zu erhalten, muss man sich bei der zuständigen kantonalen Behörde melden und das entsprechende Formular für die Beantragung anfordern. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nicht mehr als eine Woche. Wir empfehlen jedoch, sich so früh wie möglich an die zuständige Behörde zu wenden.

Wenn Sie die EU-Meldung über uns vornehmen lassen, gehört es zu unserem Service, dass wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Mitarbeiter an einem Sonntag arbeiten und Sie die entsprechenden Anträge stellen müssen. Sollten Sie Unterstützung bei der Beantragung wünschen, bitten wir Sie, sich schnellstmöglich vor der Dienstreise bei uns zu melden.

Sonntagsarbeit führt also bei der Planung Ihrer Geschäftsreisen zu einer längeren Vorlaufzeit.

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