Auch Arbeitstage außerhalb der EU/EWR-Staaten oder der Schweiz sind bei der Bewertung das anzuwendenden Sozialversicherungsrechts zu berücksichtigen. Konkret geht es in der Entscheidung um Personen, die ihre Tätigkeit in mehreren Staaten der EU, EWR oder der Schweiz ausüben und darüber hinaus Arbeitstage in Drittstaaten (außerhalb der EU) haben. Für die Bewertung des anzuwendenden Sozialversicherungsrechts ist...