In den letzten Jahren hat sich der Trend zum Homeoffice und zur Telearbeit dank des Internets und moderner Technologien verstärkt. Insbesondre während der Pandemie haben Arbeitgeber und Arbeitnehmende sich zunehmend auf das Arbeiten von zu Hause ein-gestellt. Zudem wird von Unternehmen erwartet, dass sie zumindest teilweise die Möglichkeit bieten, von zu Hause zu arbeiten, um...
Kein fiktiver Lohnsteuerabzug notwendig Im Fall von Grenzgängern, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten, muss bei der Berechnung des Krankengeldes das zu ermittelnde Nettoarbeitsentgelt nach § 47 Abs. 1 SGB V nicht um eine fiktive Lohnsteuer vermindert werden.
Üben Grenzgänger und Grenzgängerinnen ihre Tätigkeit aufgrund der Corona-Krise vorübergehend von zu Hause aus (ganz oder teilweise), ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich des anwendbaren Sozialversicherungsrechts.