Entlastung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Der Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds (DB) wird ab 2025 von bisher 3,9 % auf 3,7 % reduziert werden ( § 41 Abs.5 FLAG ).
In seiner Entscheidung vom 07.04.2020 (3 K 1497/18) entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg, dass der Arbeitgeberbetrag in das Überobligatorium einer Schweizer Pensionskasse einen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt.