Entlastung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds (DB) wird ab 2025 von bisher 3,9 % auf 3,7 % reduziert werden ( § 41 Abs.5 FLAG ).
Eine Reduktion ist bereits für die Jahre 2023 und 2024 möglich, wenn die Reduktion des DB ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift festgelegt wird. Dies ist zum Beispiel ein Kollektivvertrag oder eine kollektivvertraglich ermächtigte Betriebsvereinbarung.
Allerdings legt das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft dies überraschend großzügig aus und akzeptiert einen formlosen internen Aktenvermerk, der von der Geschäftsführung abgezeichnet ist. Eine Information der Mitarbeiter ist nicht erforderlich. Der Aktenvermerk ist für abgabenbehördliche Kontrollen abzulegen.
Ein solcher Aktenvermerk sollte zur Fristwahrung bis zum 31.12.2022 unterschrieben vorliegen. Verspätet angelegte Aktenvermerke werden nicht anerkannt, so dass für das gesamte Jahr weiterhin 3,9 % DB zu entrichten wären.
Die Senkung des DB-Beitragssatzes ist eine Chance die Lohnnebenkosten zu reduzieren und entlastet somit in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Arbeitgeber. Die einfache Möglichkeit der Umsetzung ermöglicht es jedem Unternehmen unkompliziert von diesem Vorteil zu profitieren.
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