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Krankengeld
Balkendiagramm mit Münzen
Kein fiktiver Lohnsteuerabzug notwendig Im Fall von Grenzgängern, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten, muss bei der Berechnung des Krankengeldes das zu ermittelnde Nettoarbeitsentgelt nach § 47 Abs. 1 SGB V nicht um eine fiktive Lohnsteuer vermindert werden.

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