Bestätigung der engen Auslegung der 25%-Grenze bei Beurteilung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts für Personen, die ihre Tätigkeit gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten ausüben. Nach den EU-Koordinierungsregeln hängt das anwendbare Sozialversicherungsrecht bei regelmäßiger Tätigkeit in mehreren Staaten der EU, EWR oder der Schweiz davon ab, ob ein wesentlicher Teil der Tätigkeit im Wohnmitgliedstaat ausgeübt wird. Mit aktuellem Urteil...