Italien unterzeichnet Rahmenübereinkommen bei grenzüberschreitender Telearbeit Bereits am 01.08.2023 berichteten wir über das Multilaterale Rahmenübereinkommen bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit. Durch dieses Übereinkommen ist es Arbeitnehmenden unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bis zu 49,99 % ihrer Arbeitszeit in Form von Telearbeit in ihrem Wohnstaat zu verbringen und trotzdem im Arbeitgeberland sozialversicherungspflichtig zu sein. Bereits im Juli 2023...