In einem Urteil vom 24.11.21 hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (3 K 6/20, Abrufnummer: 228008; Rev. BFH: VI R 27/21) festgestellt, wenn eine Niederlassung eines international tätigen Bauunternehmens im Arbeitsvertrag eines Bauleiters als „Einstellungsort“ bezeichnet wird, ist allein deswegen nicht von einer dauerhaften Zuordnung durch den Arbeitgeber zu dieser Niederlassung auszugehen.