In einem Urteil vom 24.11.21 hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (3 K 6/20, Abrufnummer: 228008; Rev. BFH: VI R 27/21) festgestellt, wenn eine Niederlassung eines international tätigen Bauunternehmens im Arbeitsvertrag eines Bauleiters als „Einstellungsort“ bezeichnet wird, ist allein deswegen nicht von einer dauerhaften Zuordnung durch den Arbeitgeber zu dieser Niederlassung auszugehen.
Honorarvertrag als Gestaltungsmöglichkeit zur arbeitsvertraglichen Entsendung Oft stellt sich in der Praxis die Frage, ob bei einem Auslandseinsatz der Abschluss eines „Honorarvertrags“ eine alternative Gestaltungsmöglichkeit zum Arbeitsvertrag darstellt.