Green-Card-Verfahren in den USA

USCIS verschärft das Adjustment of Status

Die US-Einwanderungsbehörde USCIS hat eine weitreichende Änderung im Green-Card-Verfahren angekündigt. Mit einem neuen Grundsatz-Memo (Policy Memorandum) hat die Behörde die Praxis beim sogenannten „Adjustment of Status“ (AOS) unter Sektion 245 des Einwanderungs- und Nationalitätsgesetzes (INA) drastisch verschärft. Künftig soll dieser Weg nicht mehr die Standardlösung sein, sondern wird als außergewöhnliche Entlastung eingestuft. Für internationale Fachkräfte, Familien und Unternehmen hat diese Kehrtwende erhebliche Auswirkungen auf die langfristige Personalplanung.

Bislang war das Adjustment of Status für zahlreiche Antragsteller der unkomplizierteste Weg zur Green Card. Das Verfahren erlaubte es Personen mit einem gültigen temporären Visum, ihren Aufenthaltsstatus direkt innerhalb der USA auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung umzustellen, ohne dafür das Land verlassen zu müssen. Mit der neuen Richtlinie wird dieser Weg nun stark eingeschränkt, da die USCIS das In-Country-Verfahren explizit als Ausnahme und nicht als Ersatz für den regulären konsularischen Visa-Prozess im Ausland definiert.

Kernpunkte der neuen USCIS-Richtlinie

In dem Memorandum stellt die Behörde klar, dass die Erfüllung der reinen gesetzlichen Grundvoraussetzungen für ein Adjustment of Status keineswegs automatisch zu einer Genehmigung führt. Das Verfahren wird restriktiv als eine Frage des behördlichen Ermessens und der administrativen Gunst (administrative grace) eingestuft.

Besonders betroffen von dieser verschärften Ermessenspraxis sind Inhaber temporärer Visa-Kategorien, wie beispielsweise H-1B, L-1, O-1, E-2 und TN-Visa. Darüber hinaus greifen die Verschärfungen direkt in den klassischen Employment-Based (EB) Green-Card-Kategorien. Viele dieser Antragsteller müssen sich darauf einstellen, das Land für das finale Verfahren zu verlassen und den Weg über eine US-Botschaft oder ein US-Konsulat im Heimatland zu gehen.

Risiken und offene Praxisfragen im HR-Alltag

Der erzwungene Wechsel auf das Consular Processing im Ausland bringt für Unternehmen und Mitarbeitende spürbare operative Risiken mit sich. Neben deutlich längeren Wartezeiten durch überlastete Konsulate und zusätzlichen Reisekosten drohen unvorhersehbare Verzögerungen bei der Wiedereinreise.

Da das Dokument als allgemeine Richtlinie verfasst ist, bleiben viele praktische Fragen im Detail unbeantwortet. Die USCIS macht beispielsweise nicht klar, ob die neue Politik auch rückwirkend auf bereits laufende, in Bearbeitung befindliche AOS-Anträge angewendet wird. Für die genaue Anwendung in der Praxis wird es daher entscheidend sein, wie die nachgelagerten Durchführungsbestimmungen der Behörde aussehen. Die Entwicklung ist rein informatorisch zu bewerten und erlaubt keine pauschale Vorhersage für Einzelfälle, da das Verfahren streng faktenbasiert bleibt und stark von der individuellen Einwanderungshistorie des Antragstellers abhängt.

Um Unterbrechungen der Arbeitsfähigkeit zu vermeiden, sollten anstehende US-Entsendungen und laufende Green-Card-Initiativen umgehend auf ihre AOS-Tauglichkeit geprüft werden: Da die neue Richtlinie eine stärkere Beweislast fordert, ob ein Fall die behördliche Zustimmung überhaupt verdient, müssen bestehende Antragsstrategien flexibel an die Option des Consular Processings angepasst werden. Falls Sie Fragen rund um das Thema Green Card, Visa oder das neue USCIS-Verfahren haben, steht Ihnen unsere Visa-Abteilung gerne jederzeit zur Verfügung.

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