Die Homeoffice-Pauschale (Gesetzeswortlaut = Tagespauschale) wird für das Veranlagungsjahr 2023 entfristet. Der Begriff ‚Office‘ ist an dieser Stelle unzutreffend, da die Tagespauschale für solche Arbeitnehmer gilt, die zu Hause arbeiten, ohne die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkennbares Arbeitszimmer zu erfüllen. Es macht also keinen Unterschied, ob beispielsweise am Wohnzimmertisch, in einer Arbeitsecke oder in einem...