Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn

Die Übernahme von Steuerberatungskosten eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen haben und der Arbeitnehmer seine Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten hat.

Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 09.05.2019 (Aktenzeichen: VI  28/17) entschieden und damit seine bisherige, anders lautende Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 21.01.2010 – VI R 2/08) aufgegeben. Damals vertrat der BFH die Ansicht, dass die Übernahme von Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führte.

In dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Arbeitgeber mit dem nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern des Konzerns Nettolohnvereinbarungen abgeschlossen. In den Nettolohnvereinbarungen traten die Arbeitnehmer ihre Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber ab. Der Arbeitgeber übernahm die Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen der entsandten Arbeitnehmer durch eine vom Konzern beauftragte Steuerberatungsgesellschaft. Das zuständige Finanzamt war der Auffassung, dass die Übernahme der Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn führte und setzte gegenüber dem Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer fest.

Das BFH teilte die Auffassung des Finanzamtes nicht. Die Beauftragung eines Steuerberaters stelle überwiegend ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers dar. Dies habe zur Folge, dass die vom Arbeitgeber übernommenen Steuerberatungskosten keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstellen würden. Mit der Einschaltung der Steuerberatungsgesellschaft wolle der Arbeitgeber eine möglichst weitgehende Reduzierung der Einkommensteuern der Arbeitnehmer und damit seiner eigenen Lohnkosten erreichen. Zwar würden die entsandten Arbeitnehmer durch die Übernahme der Steuerberatungskosten einen Vorteil erzielen, jedoch sei dieser Vorteil gegenüber dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers relativ gering. Von der Steuerberatung könne daher nur der Arbeitgeber profitieren.

In der mit der Urteilsveröffentlichung erschienen Pressemitteilung machte der BFH deutlich, dass in einem reinen Inlandssachverhalt ebenso zu entschieden worden wäre.

Ähnliche Beiträge

Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen ab dem 16. September 2024

Deutschland führt ab dem 16. September 2024 Binnengrenzkontrollen an allen Landgrenzen ein, darunter fallen die Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark. Damit werden die bereits bestehenden Kontrollen an den Grenzen zu Polen,...

Neues Portal zur EU-Registrierung bei Entsendungen nach Tschechien

Seit dem 01.07.2024 gibt es ein neues Online-Portal, über welches Entsendungen nach Tschechien gemeldet werden können. Dies gilt ab sofort und ersetzt die bisherige Meldung über Formular-Versand per E-Mail. Das Portal wird vom tschechischen Ministerium...

Sondernews/Merkblätter

Team-Event Weihnachten 2024
3. Dezember 2024
Familienfreundliche Global Mobility: Unterstützung für Expat-Kinder
28. November 2024
Chancenkarte: Ein ambitioniertes Projekt mit Startschwierigkeiten
26. November 2024
Europäische Verordnung zu EU-Meldeportal
25. November 2024
Prüfungsvorbereitung in Kassel
22. November 2024
Global Mobility Netzwerk-Event in Hamburg
18. November 2024

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X