Derzeitige Aussetzung der Bearbeitung von Anträgen zur Aufenthaltserlaubnis bis 29. Februar 2024

Ausländische Nicht-EU-Staatsangehörige müssen bei Anträgen zur Aufenthaltserlaubnis in Ungarn mit Verzögerungen rechnen, wenn diese am oder nach dem 1. Januar 2024 gestellt werden. Für Anträge, die am oder vor dem 31. Dezember 2023 gestellt wurden, erfolgt die Entscheidung nach dem bisherigen Recht.

Die ungarische Regierung hat angekündigt, dass die meisten anhängigen oder neuen Anträge zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 29. Februar 2024 nicht bearbeitet werden, um die am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Änderungen im Einwanderungsrecht umzusetzen.

Wichtig ist zu wissen, dass Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse, die während des Schließungszeitraums vom 1. Januar bis 29. Februar 2024 ablaufen, automatisch bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Von Reisen außerhalb Ungarns sollte möglichst abgesehen werden, da unklar ist, ob eine Wiedereinreise nach Ungarn oder die Einreise in andere EU-Mitgliedsstaaten möglich ist.

Während des Schließungszeitraumes bis 29. Februar 2024 werden insbesondere folgende Anträge bearbeitet:

  • biometrische Daten bei Anträgen, die bis zum 31. Dezember 2023 elektronisch eingereicht werden;
  • Verlängerungen von ablaufenden Bescheinigungen, die zum befristeten Aufenthalt berechtigen;
  • Anträge von EWR-Bürgern auf Erteilung einer Anmeldebescheinigung oder einer Daueraufenthaltskarte und
  • Anträge von Familienangehörigen von Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltskarten oder Daueraufenthaltskarten.

Zu den wichtigsten Änderungen der neuen Gesetze gehört, dass es eine separate Kategorie von Arbeitserlaubnissen für serbische und ukrainische Staatsangehörige geben wird. Für „ungelernte“ Arbeitskräfte wird es erhebliche Einschränkungen geben.

Es wird erwartet, dass mit dem neuen Gesetz „ungelernte“ Arbeitskräfte eine erste Arbeitserlaubnis mit einer Dauer von zwei Jahren erhalten können und eine zusätzliche Verlängerung auf ein weiteres Jahr beschränkt werden wird. Danach muss die Person das Land verlassen. Ein dauerhafter Aufenthalt wird nicht möglich sein. Zudem dürfen diese Arbeitnehmer keine Familienangehörigen mehr mit nach Ungarn bringen, was bisher erlaubt war. Momentan können „ungelernte“ Arbeitskräfte, die vor Ort eingestellt werden und keine Hochschulausbildung haben, das Verfahren der kombinierten Erlaubnis nutzen, um ihre Arbeitserlaubnis auf unbegrenzte Zeit zu verlängern.

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