Unterwegs mit Kindern

Reisepass für Kinder ab 2024 – Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern für ihre Kinder in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Für Reisen ins Ausland außerhalb der EU und für Fernreisen z.B. nach USA benötigen Kinder generell ab 2024 einen mit einem elektronischen Chip ausgestatteten Reisepass. Der elektronische, biometrisch lesbare Reisepass (auch ePass genannt)  kann ab jetzt schon für jedes Kind beantragt werden. Es soll eine Übergangsfrist für die bislang noch gültigen Kinderreisepässe geben. Insbesondere wenn Sie Reisen u.a. nach Großbritannien, in die Türkei, Albanien oder auch Serbien planen, benötigen Ihre Kinder einen normalen Reisepass, da diese Reiseziele nicht in der EU oder im Schengen-Raum liegen.

Zur Passbeantragung muss das Kind anwesend sein, insbesondere, wenn die Kinder unter 16 Jahre alt sind, da die Beantragung für sie durch die Eltern oder Sorgeberechtigten erfolgt. Zur Beantragung werden der Passantrag, ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie davon, die Zustimmung eines/einer Sorgeberechtigten, und ein Nachweis des Wohnsitzes benötigt. Ein Reisepass wird pro Kind 37,50 Euro kosten.  Nach Ausstellung des Reisepasses ist dieser 6 Jahre gültig für Kinder bis zu einem Alter unter 24 Jahren.

Für Reisen innerhalb der EU wird ein Personalausweis benötigt, dieser kann ab Geburt des Kindes ausgestellt werden. Ein Personalausweis kostet 22,80 Euro.

Haben Sie Fragen zu Mitarbeiter-Einsätzen und Reisen innerhalb Europas – mit oder ohne Kindern? Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie auch bei der Vertragsgestaltung, bei Fragen zur Sozialversicherung und zur EU-Registrierung.

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