E-Visa System bald auch in Israel

Die israelische Regierung gab kürzlich die Entscheidung bekannt, dass zukünftig ein elektronisches E-Visa System zur Stärkung der nationalen Sicherheit eingeführt wird. Das sogenannte „Marom System“ (Marom ist hebräisch und bedeutet Himmel) bietet eine ganzheitliche, digitale Lösung für die Einreise nach Israel und für die Kommunikation der Behörden untereinander. Als weiteres Ziel wird die Erleichterung bei der Visumbeantragung genannt. So soll insbesondere die Zahl von Botschaftsbesuchen minimiert werden. Die Grenzkontrollen werden dadurch gestärkt, dass Einreisende sich bereits vorab registrieren müssen. Dies gilt auch für Staatsangehörige der Nationalitäten, die visumfrei nach Israel einreisen dürfen.

Die fachlichen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Einführung des „Marom Systems“ werden nun durch das Innenministerium und weitere Behörden geprüft. Wann das System tatsächlich eingeführt wird, ist aktuell jedoch noch unklar. In unserem Blog werden Sie selbstverständlich rechtzeitig über die Fortschritte der Einführung informiert.

Geschlossene Behörden in Israel wegen kommender Feiertage

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch darüber informieren, dass in Israel einige gesetzliche Feiertage anstehen. Am 17. September (Rosh Hashanah), am 24. und 25. September (Yom Kippur) sowie vom 1. bis 10. Oktober (Sukkot) werden die israelischen Behörden geschlossen sein. Visumanträge und Aufenthaltserlaubnisse werden in dieser Zeit nicht bearbeitet. Dies gilt auch für die israelischen Behörden außerhalb von Israel. Arbeitgeber sollten die Verzögerungen bei der Bearbeitung und Erteilung von Visa berücksichtigen.

Wichtiger Hinweis: Verstärkte Einwanderungskontrollen bei Arbeitgebern in Israel

In der Vergangenheit haben die Kontrollen an Arbeitsplätzen durch die Einwanderungsbehörden in Israel stark zugenommen. Um für eine Kontrolle gewappnet zu sein, sollten die folgenden Dokumente nicht israelischer Staatsangehöriger vor Ort im Unternehmen oder im Verwaltungsbüro des Unternehmens aufbewahrt werden:

  • Arbeitsvertrag (in einer Sprache, die der nicht-israelische Staatsangehörige versteht, und in einer hebräischen Übersetzung)
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen des ausländischen Arbeitnehmers
  • Nachweis über die Arbeitszeiterfassung des ausländischen Arbeitnehmers
  • Nachweis der Krankenversicherung des ausländischen Arbeitnehmers
  • Mietvertrag des ausländischen Arbeitnehmers
  • Gültiges Visum und Arbeitserlaubnis

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung und Bearbeitung von Visa? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir unterstützen Sie außerdem bei allen Fragen zum Personalmanagement, zur Vertragsgestaltung und Entgeltabrechnung.

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