Dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland
Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Deutschland für internationale Fachkräfte attraktiver werden. Doch auch die Bleibeperspektive in Deutschland spielt eine wichtige Rolle bei der Anwerbung internationaler Fachkräfte und ihrer Familien (Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag vom 18. April 2023).
Durch die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts werden zum 1. Mai 2024, je nach Länge der formalen Schritte möglicherweise auch erst zum 1. Juni 2024, eine Vielzahl von Neuerungen in Kraft treten, die den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern.
Es besteht zukünftig insbesondere die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft, so dass es nicht mehr erforderlich ist, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft abzulegen, bevor die deutsche Staatsbürgerschaft erworben werden kann. Dies dürfte eine Vielzahl von Personen zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit bewegen, die ihre eigentliche Staatsangehörigkeit z. B. aufgrund der Verbindung zum Heimatstaat nicht ablegen wollen.
Ferner kann die deutsche Staatsbürgerschaft bereits nach fünf Jahren ununterbrochenen, rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland als bisher nach acht Jahren beantragt werden. Bei sehr guter Integrationsleistung ist die Beantragung bereits nach drei Jahren möglich.
Für die Beantragung wird der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 weiterhin erforderlich sein. Antragsteller müssen sich darüber hinaus zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der Lebensunterhalt muss gesichert sein und ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachgewiesen werden.
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