Corona-Krise: Vereinfachung der Kurzarbeitsregelungen in Frankreich

Das Corona-Virus hat Deutschland, Europa und die Welt fest im Griff. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft sind noch gar nicht absehbar, werden aber massiv sein.

Nun hat auch die französische Regierung eine Reihe von Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von französischen Unternehmen bzw. von Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, angeordnet. So werden u.a. die bereits bestehenden Regelungen zur Kurzarbeit vereinfacht und verstärkt, um so die Beschäftigung in den Unternehmen aufrecht zu erhalten.

Der Antrag auf Kurzarbeit, der normalerweise vor der tatsächlichen Einstellung der Tätigkeit erfolgen muss, kann nunmehr auch rückwirkend und mit einer 30-tägigen Verzögerung gestellt werden.

Darüber hinaus sollen Anträge auf Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise vorrangig, d.h. innerhalb von 48 Stunden, bearbeitet werden, um so den üblicherweise bis zu max. 15 Tage dauernden Antragsprozess zu beschleunigen.

Die vereinfachten Regelungen zur Kurzarbeit können auch für diejenigen /Unternehmen von großem Interesse sein, die zwar Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen (z.B. sog. Ortskräfte), selbst aber über keine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Frankreich verfügen. Hier wird erwartet, dass die zuständige Stelle in Frankreich (URSSAF) in Kürze offiziell bestätigen wird, dass auch dieser Personenkreis anspruchsberechtigt ist.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Das Team der IAC steht Ihnen auch in dieser für Alle extrem belastenden Zeit mit unseren Service-Leistungen zur Verfügung.

 

Quelle:Veröffentlichung der Arbeitsschutzbehörde Frankreich 19.03.2020

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