Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns

Am 30.06.2020 hat die Mindestlohnkommission einstimmig eine Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns festgelegt. In diesem Beschluss wurde eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns festgehalten.

Demnach soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bis zum 01.07.2022 in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen.

 

zum 01.01.2021 9,50 Euro
zum 01.07.2021 9,60 Euro
zum 01.01.2022 9,82 Euro
zum 01.07.2022 10,45 Euro

 

Die Mindestlohnkommission entscheidet frei von politischer Einflussnahme und legt die Höhe alle zwei Jahre fest. Vom 01.01.2019 bis zum 01.01.2020 wurde zuletzt eine zweistufige Erhöhung entschieden. Für die aktuelle vierstufige Erhöhung orientierte sich die Mindestlohnkommission an der Tarifentwicklung der jüngeren Vergangenheit und berücksichtige aktuelle Wirtschaftsprognosen sowie die derzeitige Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation.

 

Quelle: N., N.; Gesetzlicher Mindestlohn steigt stufenweise auf 10,45 Euro, in Haufe Online Redaktion, 07/2020; https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/aktueller-mindestlohn_76_456370.html#:~:text=Am%2030.,auf%2010%2C45%20Euro%20steigen. [Zuletzt aufgerufen am 11.09.2020].

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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