Am 01.07.2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro auf 10,45 Euro brutto / Stunde angehoben. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat fallen unter das Mindestlohngesetz (MiLoG). Sie haben ebenfalls Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Am 30.06.2020 hat die Mindestlohnkommission einstimmig eine Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns festgelegt. In diesem Beschluss wurde eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns festgehalten.