Außenwirtschaftswoche vom 02.11.-06.11.2020 – IAC GmbH ist für Sie dabei!

Wenn einer eine Reise macht, dann…

…  werden Sie von unvorhersehbaren Situationen überrascht.

Ihr spanischer IT-Mitarbeiter, aktuell im Heimaturlaub in der Nähe von Madrid, ruft Sie an und informiert Sie, dass er aufgrund der aktuellen Corona-Restriktionen und Reisebeschränkungen nicht nach Deutschland zurückkehren kann und er stattdessen gerne aus dem HomeOffice aus Spanien heraus tätig werden möchte. Sie stimmen dem Anliegen der Situation geschuldet zu, da Ihr Mitarbeiter seine bisherige Arbeit durchaus auch aus dem HomeOffice leisten kann, aber dann…..

  • stellen Sie fest, dass diese HomeOffice-Tätigkeit ihres Mitarbeiters im europäischen Ausland Auswirkung auf die Sozialversicherungspflicht des Mitarbeiters haben kann und Sie als Arbeitgeber zum Handeln verpflichtet sein könnten,
  • realisieren Sie, abhängig von der Dauer der HomeOffice-Tätigkeit Ihres Mitarbeiters in Spanien, dass sich womöglich unternehmenssteuerliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen ergeben könnten, da Sie einen Mitarbeiter im europäischen Ausland beschäftigen,
  • befürchten Sie, dass eine HomeOffice-Tätigkeit im Ausland womöglich auch arbeitsvertragliche Konsequenzen hat.

Ein gut gemeinter Ansatz zur Unterstützung Ihres Mitarbeiters zur Ermöglichung einer HomeOffice-Tätigkeit im (europäischen) Ausland, z.B. aufgrund der Corona-Situation, kann schnell und unmittelbar weitreichende Folgen für Sie als Arbeitgeber, aber auch für Ihren Arbeitnehmer, haben.

Auch und gerade aus Ihren besonderen Arbeitgeberseitigen Fürsorgepflichten müssen Sie sich mit solchen HomeOffice-Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter im Ausland ergebenden Folgerungen für den Arbeitnehmer und Sie als Arbeitgeber beschäftigen und Lösungen finden.

Wir als IAC unterstützen Sie gerne bei allen diesbezüglichen Fragestellungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Compliance-gerechte Lösungen.

Bedingt durch die anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist die Durchführung des Nordhessischen Außenwirtschaftstags als Präsenzveranstaltung in diesem Jahr leider nicht möglich. Um Sie auch dieses Jahr mit Informationen und Beratungen zu den Leistungen internationaler Unternehmen versorgen zu können, wird eine Außenwirtschaftswoche vom Montag, 2. November bis zum Freitag, 6. November stattfinden.

In dieser Zeit stehen wir Ihnen gerne telefonisch, aber auch für persönliche Gespräche in unseren Räumlichkeiten zur Verfügung. Alle Informations-, sowie Beratungsgespräche zu unseren Themenbereichen sind zu diesem Anlass selbstverständlich kostenfrei.

Für einen Gesprächstermin erreichen Sie uns wie folgt:

IAC Unternehmensberatung GmbH

Spohrstraße 9

34117 Kassel

 

Ihre Ansprechpartner:

Dipl. Betriebswirt Kai Mütze

Gregor Wetekamp

Elena Rohde

 

Fon: 0561 703 453 0

Fax: 0561 703 453 19

Email: info@i-a-c.de

 

Internationale Personaleinsätze erfolgreich gestalten: IAC ist Ihr Partner, um strategische, inhaltliche und rechtliche Komplexitäten zu beherrschen und Veränderungen umzusetzen sowie Weichen für rechtssichere Personaleinsätze richtig zu stellen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr IAC-Team

 

 

Die IAC GmbH hat ein breites Leistungsspektrum und nachfolgend finden Sie weitere Beratungsthemen, die wir Ihnen gern ebenfalls anbieten können.

 

Wir ermöglichen die gesamte Bandbreite an Beratungsleistungen für das internationale Personalmanagement: Strategische Ausrichtungen – Prozessgestaltung – Visa- und Entry Management – Registrierungspflichten im Ausland – Sozialversicherungsrecht – Payrollaktivitäten International. Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Komplettlösung.

Durch unser breites Seminarangebot vermitteln wir Ihnen den perfekten Rahmen, um die aktuellen Fragestellungen und Herausforderungen rund um internationale Mitarbeiterentsendungen in Ihrem Unternehmen effektiv und effizient zu begegnen. Vor allem unsere exklusiven und maßgeschneiderten Inhouse Seminare bieten Ihnen und Ihren Teams einen intensiven Einblick in alle Themen unserer Beratungsleistungen.

Eine besondere Leistung der IAC Unternehmensberatung ist die Expertise auf dem Gebiet des Interimsmanagements (HR International). Wir stützen uns auf langjährige Erfahrung und können Ihnen eine schnelle und praxisorientierte Unterstützung bei Personalengpässen anbieten. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln und implementieren wir neue HR Prozesse.

Wir bieten Ihnen individuelle Beratungsleistungen und sorgen für die sichere Punktlandung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im In- und Ausland.

 

 

 

Ähnliche Beiträge

Freizügigkeitsrecht in der EU

Freizügigkeitsrecht der Europäischen Union

Nachdem der Blick bei vorherigen Visablogbeiträgen eher auf Drittstaaten gerichtet war, bleiben wir heute einmal in Europa. Auch hier gibt es zahlreiche interessante Regelungen für Unternehmen und Mitarbeiter, wovon wir Ihnen einige vorstellen möchten. Grundfreiheiten...

Wegfall von Steuervorteilen für Expatriates in den Niederlanden

Expatriates, die vor ihrem Umzug in die Niederlande mehr als 150 km von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt haben, profitierten in den Niederlanden unter bestimmten Voraussetzungen von einer steuerlichen Begünstigung, der sog. Expat-Regelung (30%-Regelung). Die...

Sondernews/Merkblätter

Freizügigkeitsrecht der Europäischen Union
12. Juni 2025
Wegfall von Steuervorteilen für Expatriates in den Niederlanden
20. Mai 2025
Absolventen-Treffen
8. Mai 2025
Zum Leben & Arbeiten nach Deutschland
6. Mai 2025
Einreise in die USA – Kai Mütze im Interview bei radioeins
14. April 2025
Visumfreies Einreisen nach UK nur noch mit gültigem ETA
4. April 2025

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“