USA – NIE-Befreiung

Die aktuelle COVID-19 Pandemie beeinträchtigt derzeit nahezu jedes Land. Einzelne Länder legen neue Reglungen für Einreisen fest, so dass es schwer ist, einen Überblick zu bekommen oder zu erhalten. An dieser Stelle beraten wir Sie gerne, da wir uns permanent auf dem Laufenden halten. Wir verarbeiten täglich die aktuellen Informationen hierzu.

Speziell zu dem Land USA gibt es derzeit folgende Regelungen bezüglich einer Einreise:

Auf Grund der COVID-19 Pandemie hat die USA eine Einreisesperre für diverse Länder erlassen. Die Einreisesperre gilt, wenn sich die betroffene Peron in den letzten 14 Tagen vor dem geplanten Flug in dem betroffenen Land aufgehalten hatte. Zu den betroffenen Ländern gehört aktuell auch der komplette Schengenraum (Deutschland, Frankreich, Spanien, etc.) sowie UK, einige asiatische Länder und südamerikanische Länder. Mittlerweile haben einige US-Konsulate ihre Arbeit wiederaufgenommen.

Dennoch gibt es derzeit Beschränkungen bei Visaanträgen. Neuausstellungen z.B. der Visa der Kategorie L-1 und H-1B werden weiterhin nicht bearbeitet. Für die Einreisesperre aus z.B. Deutschland und der Neuantragstellung z.B. eines L-1 Visums gibt es jedoch die Möglichkeit eine NIE-Befreiung zu beantragen. NIE steht für National Interest Exceptions und kann für „Ausnahmefälle“ beantragt werden. Es gibt hierbei eine NIE-Befreiung für eine Möglichkeit einer direkten Einreise aus einem gesperrten Land sowie eine NIE-Befreiung zur Beantragung z.B. eines L-1 Visums.

Für Personen, die sich mit einem gültigen US-Visum z.B. in Deutschland aufhalten, kann eine NIE-Befreiung für eine direkte Einreise aus Deutschland elektronisch beantragt werden. Wird diese genehmigt, kann eine direkte Einreise aus Deutschland erfolgen. Eine 14-tätige Quarantäne in den USA ist dann weiterhin unabdingbar. Für Personen, die z.B. ein L-1 Visum beantragen, kann die NIE-Befreiung direkt bei dem Interviewtermin im Konsulat beantragt werden. Hierzu müssen die Unterlagen/Nachweise persönlich mit sich geführt werden. Personen die nach der Visagenehmigung direkt in die USA einreisen möchten, müssen beide NIE-Befreiungen beantragt werden. Bei Genehmigung der NIE-Befreiung für beide Fälle ist zu beachten, dass diese dann für 30 Tage ihre Gültigkeit haben. Das würde bedeuten, dass eine Einreise dann innerhalb von 30 Tagen erfolgen muss. Andernfalls erlischt diese und müsste erneut beantragt werden.

Für die NIE-Befreiung gibt es derzeit noch keine klare Regelung welche Informationen explizit in der Antragstellung eingereicht werden müssen. Dies unterscheidet sich je nach Land und Konsulat. Jedoch sollte nachgewiesen werden, dass der Einsatz des Mitarbeiters vor Ort explizit notwendig ist und ein Nichteinsatz sich negativ auf den Umsatz des US-Unternehmens auswirken kann und demnach die US-Wirtschaft negativ beeinflussen könnte. Der Antragsteller/die Antragstellerin müsste weiterhin nachweisen, dass sie als (Spezial-)Fachkraft für diese Position in den USA geeignet und keine Person direkt aus den USA für diese Position verfügbar ist. Greift also wirklich  nur für Spezialisten, die einen entsprechenden Nachweis hierzu erbringen können.

Quelle: u.a. „National Interest Exception to Presidential Proclamations (10014 & 10052) – Suspending the Entry of Immigrants and Nonimmigrants Presenting a Risk to the United States Labor Market During the Economic Recovery Following the 2019 Novel Coronavirus Outbreak”, August 2020

 

 

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