Dienstreisen sind in Zeiten des Coronavirus mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Dies gilt nicht nur für die praktischen Probleme bei der Durchführung, etwa wegen eingeschränkter Reisemöglichkeiten oder spezieller Sondervorschriften bei der Einreise und Quarantäne.
Denn zunächst ist zu fragen, unter welchen Voraussetzungen Dienstreisen unter Corona-Bedingungen überhaupt verlangt werden können.
In Großbritannien, Belgien, Spanien und Griechenland gibt es bereits seit mehreren Wochen die Vorschrift eine Corona-bedingte Voranmeldung einer Einreise durchzuführen. Nun muss eine solche Voranmeldung auch in Tschechien vorgenommen werden.
Auf einer extra für die Meldung angelegten Website des Gesundheitsministeriums muss die Meldung vor Einreise abgesetzt werden. Es werden Daten zu Name, Geburtsdatum, Nationalität, Kontaktinformationen, Angaben zu Einreise, Aufenthaltsadresse in Tschechien und ggf. Kontakt zu einem COVID-19 Infizierten abgefragt.
Der Fragebogen ist digital auszufüllen und für jeden Reisenden abzusetzen.
Quellen: