Bilaterales Sozialversicherungsabkommen Österreich-Japan

Die Außenministerin Japans und die Botschafterin Österreichs unterzeichneten am 19. Januar 2024 in Japan ein Sozialversicherungsabkommen zwischen den beiden Ländern.

Durch das Abkommen können Arbeitnehmende, die für einen befristeten Zeitraum von weniger als fünf Jahren in das jeweils andere Land entsandt werden, im Pensionssystem (Rentensystem) des Entsendelandes versichert bleiben.

Das Abkommen wird, nachdem es in beiden Ländern ratifiziert wurde, in Kraft treten.

Österreich hat zudem auch mit Albanien, Bosnien-Herzegowina, Chile, Indien, Israel, Kanada, Südkorea, dem Kosovo, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, den Philippinen, Serbien, Tunesien, der Türkei, den USA und Uruguay bilaterale Sozialversicherungsabkommen in verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung geschlossen.

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