Auch im Jahr 2023 haben sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick, welche Werte 2023 gelten.
Doppelbesteuerungsabkommen Kanada Nach Art. 18 Abs. 1 S. 2 Buchst. c) DBA-Kanada hat Deutschland als Quellenstaat kein Besteuerungsrecht an Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
Die klagende X-GmbH ist einer der führenden Hersteller von Betonprodukten sowie Designelementen für die Gestaltung von Gärten, Terrassen und Außenanlagen. Es verfügt über verschiedene Betonwerke.
Die Trennung des Vereinigten Königreichs von der EU hat zu zahlreichen Unsicherheiten im Arbeitsrecht geführt. Auch das Austrittsabkommen vom 17.10.2019 sowie das Handels- und Kooperationsabkommen (HKA) haben diese Unsicherheiten nicht aufgeklärt. Nachfolgend soll ein genauerer Blick auf die Fragen des Arbeitsrechts in Bezug auf den Brexit geworfen werden.
Welchem nationalen Sozialversicherungsrecht unterfallen grenzüberschreitend tätige Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer? Mit dieser brisanten Frage hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt (Urt. v. 03.06.2021, Az. C-784/19).
Die weiter fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass Unternehmen Ihre Beschäftigte sehr flexibel – zum Teil weltweit – einsetzen müssen. Dies stellt wiederum nicht nur die Unternehmen, sondern auch deren Beschäftigte in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vielfach vor eine große Herausforderung.
Durch den Gesetzentwurf, zu entnehmen aus der Drucksache 19/26891 des Deutschen Bundestages vom 23.02.2021, legen die Koalitionsfraktion von Union und SPD eine Strategie für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Großbritannien und Nordirland in Folge des Brexits vor.
Pünktlich zum Jahresbeginn gibt es Neuerungen, die man bei der Ermittlung der Lohnsteuer und der Meldung der Sozialversicherungsbeiträge beachten muss.
In der Europäischen Union gilt: Arbeitnehmer, die in einem Mitgliedstaat arbeiten, unterliegen der dortigen Sozialversicherungspflicht – unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Mit seinem Schreiben vom 13.11.2020 hat das Bundesfinanzministerium die Aufteilungsmaßstäbe für die einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer in eine ausländische Sozialversicherung leisten, für 2021 veröffentlicht. Die angepassten Prozentsätze gelten für die Länder Belgien, Lettland, Malta, Norwegen. Portugal, Irland, Spanien und Zypern.