China tritt Haager Apostille-Übereinkommen bei
Die Echtheit der Unterschrift auf einer Urkunde und die Befugnis des Ausstellers der Urkunde werden in der Regel durch die Legalisation bestätigt. Nur so können Dokumente verlässlich im internationalen Urkundenverkehr verwendet werden.
Auch bei der Apostille werden die Echtheit der Unterschrift auf einer Urkunde sowie die Befugnis des Ausstellers bestätigt. Hierbei handelt es sich jedoch um ein vereinfachtes Verfahren im Vergleich zur Legalisation. Das vereinfachte Verfahren gilt für alle Länder, die dem Haager Übereinkommen (Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation) beigetreten sind.
Mit Wirkung zum 07. November 2023 ist nun auch China dem Haager Übereinkommen beigetreten. Für deutsche Urkunden zur Verwendung in China und für chinesische Urkunden zur Verwendung in Deutschland erfolgt der Echtheitsnachweis nun durch eine Apostille, welche von der deutschen oder chinesischen Apostillebehörde ausgestellt wird. Eine Legalisation der Dokumente unter Einbeziehung der jeweiligen Auslandsvertretungen ist nicht mehr erforderlich. Prozesse und Anträge können durch dieses Verfahren einfacher werden.
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