Aufenthaltsrechtliche Gehaltsschwellen für 2024 steigen

Die Gehaltsschwellen im Aufenthaltsrecht orientieren sich an der Allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Die Allgemeine Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung für das Jahr 2024 von derzeit 87.600 Euro auf 90.600 Euro angehoben. Folglich erhöhen sich auch die Mindestgehälter im Aufenthaltsrecht.

Aufenthaltstitel Mindestgehalt ab 01.01.2024 Mindestgehalt 2023
Akademische Fachkräfte und Fachkräfte mit Berufsausbildung, falls erstmalige Erteilung nach Vollendung des 45. Lebensjahres 49.830 Euro 48.189 Euro
Blaue Karte (Reduzierung des Mindestgehalts per 18.11.2023 bereits berücksichtigt) 45.300 Euro 43.800 Euro
Blaue Karte in Mangelberufen (Reduzierung des Mindestgehalts per 18.11.2023 bereits berücksichtigt) 41.041,80 Euro 39.682,80 Euro
Blaue Karte für Berufseinsteiger (neu ab 18.11.2023) 41.041,80 Euro 39.682,80 Euro
Blaue Karte für IT-Spezialisten (neu ab 18.11.2023) 41.041,80 Euro 39.682,80 Euro
Aufenthaltserlaubnis für IT-Fachkräfte (Reduzierung des Mindestgehalts per 18.11.2023 bereits berücksichtigt) 54.360 Euro 52.560 Euro
Aufenthaltserlaubnis für Personen mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen (neu ab 01.03.2024) 40.770 Euro  
Westbalkanregelung, falls erstmalige Erteilung nach Vollendung des 45. Lebensjahres 49.830 Euro 48.189 Euro

Die Erhöhungen haben also wiederum Auswirkungen auf Ihre personalstrategischen Ausrichtungen und Umsetzungen. Gerne unterstützen wir Sie bei den aktuellen Umsetzungen in Ihrer Praxis und sind für Sie da. Sprechen Sie uns an!

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