Das Parlament hat am 20.10.2026 für ein zentrales Meldeverfahren zugestimmt. Somit rückt die zentrale, mehrsprachige Online-Plattform einen Schritt näher.
Die Entsendung von Arbeitnehmern in andere EU-Mitgliedstaaten ist für Unternehmen oft mit hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Eine neue EU-Verordnung soll dieses Verfahren zukünftig vereinfachen.
Es ist eine zentrale, einheitliche und mehrsprachige Online-Plattform in Planung, über die Unternehmen ihre Meldungen elektronisch einreichen und verwalten können. Diese Plattform soll kostenlos zur Verfügung stehen und mit dem Binnenmarkt-Informationssystem verbunden werden.
Entscheidet sich ein Mitgliedstaat für die Nutzung der zentralen Plattform, ersetzt diese das bisherige nationale Meldeverfahren.
Es ist zu beachten, dass die Nutzung der Plattform für die Mitgliedstaaten freiwillig bleibt. Daher können weiterhin unterschiedliche nationale Meldeverfahren bestehen. Unternehmen müssen sich zukünftig weiterhin über jeweilige Anforderungen im Einsatzland informieren.
Insgesamt soll die Regelung den bürokratischen Aufwand bei grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen reduzieren und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessern.
Bevor das Ganze in Kraft tritt, muss der Rat der EU noch formell zustimmen. Bis dahin gelten die bisherigen Meldeverfahren.



