Beginn der „Übergangsfrist“

EU-Reform der Regelungen im Bereich der Sozialversicherung bei grenzüberschreitender Beschäftigung veröffentlicht

Nach der Zustimmung des Rates der Europäischen Union wurde die Verordnung zur Reform der Regelungen zur Koordinierung der Sozialversicherung aktuell am 27. Oktober 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit am 1. November 2026 in Kraft (Verordnung 2026/2359).

Ein Großteil der Vorschriften, darunter auch die neuen Regelungen zur A1-Bescheinigung, sind jedoch erst nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten nach Inkrafttreten ab dem 2. November 2028 anwendbar.

Neben weiteren Anpassungen im Bereich der grenzüberschreitenden Beschäftigung entfällt nach der Übergangsfrist für bestimmte Geschäftsreisen und kurze Auslandstätigkeiten die Notwendigkeit einer A1-Bescheinigung.

Arbeitgeber sollten die Zeit bis November 2028 zur Anpassung und Prüfung der internen Prozesse nutzen.

Sie haben noch Fragen zu den konkreten Änderungen oder benötigen Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

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