Die französische Arbeitsinspektion führt derzeit verstärkt Kontrollen zur Unterbringung entsandter Arbeitnehmer sowie zu den erforderlichen Entsendeunterlagen durch.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass die bereitgestellten Unterkünfte den französischen Anforderungen an Sicherheit, Hygiene und Platzangebot entsprechen. Bei gemeinschaftlich genutzten Unterkünften kann zudem eine Meldepflicht bestehen.
Darüber hinaus sind sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Entsendung am Einsatzort oder an einem für den französischen Vertreter zugänglichen Ort bereitzuhalten. Die Dokumente müssen in französischer Sprache vorliegen und bei einer Kontrolle unverzüglich vorgelegt werden können.
Auch die Arbeitszeiten sind für jeden Mitarbeiter täglich zu dokumentieren. Dabei müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nachvollziehbar erfasst werden.
Verstöße gegen die geltenden Vorschriften können Sanktionen nach sich ziehen. Unternehmen sollten daher bereits im Vorfeld jeder Entsendung prüfen, ob sowohl die Unterbringung als auch die erforderlichen Unterlagen den französischen Anforderungen entsprechen.



